Frage von Ulrich T. • 24.04.2025

Antwort ausstehend von Damian Boeselager Volt
Ich war in der Arbeitsgruppe nicht dabei. Für bundesweite Volksentscheide bräuchte es eine Verfassungsänderung. In Bayern sind sie längst bewährt.
Das Thema hat keinen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden, weil es erstens nicht als dringlich zur Lösung der gravierendsten Herausforderungen angesehen wird und weil es zweitens sehr unterschiedliche Ansichten zwischen den Koalitionspartnern dazu gibt.