Antwort 11.12.2023 von Michael Roth SPD
Ich hatte Ihnen bereits mitgeteilt, dass ich die geltende Regelung für verfassungsgemäß halte.
Ich hatte Ihnen bereits mitgeteilt, dass ich die geltende Regelung für verfassungsgemäß halte.
Zum Thema Duldungspflicht in der Bundeswehr. Diese ist im Soldatengesetz (Paragraf 17a Absatz 2) verankert und schreibt vor, dass Soldaten Impf- und Vorsorgemaßnahmen dulden müssen, um die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu gewährleisten und Infektionskrankheiten vorzubeugen.
Leider wurde mir schon wiederholt zugetragen, dass in den Sozialem Netzwerken behauptet werde, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Deutschland bereits mit Mitte 50 in Rente gehen könnten. Dies trifft nicht zu.