Grundsätzlich können Sie der Speicherung von Daten auf ihrer persönlichen elektronischen Patientenakte widersprechen. Die elektronische Patientenakte wird künftig allen Versicherten zur Verfügung gestellt, die nicht ausdrücklich widersprechen („Opt-out“ Verfahren). Bei besonders sensiblen Daten und Dokumenten werden die Versicherten noch einmal gesondert auf ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Sie können der Befüllung der ePA mit diesen Daten widersprechen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 20.12.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 19.02.2025 von Tina Rudolph SPD
Ja, ein Widerspruch ist grundsätzlich möglich und muss auch unionsrechtlich gewährleistet sein.
Antwort 20.12.2024 von Anja Weisgerber CSU
Nach intensiver Beschäftigung mit der Thematik, Gesprächen mit Experten und der Abwägung von Argumenten habe ich mich aus Überzeugung für die sogenannte Entscheidungslösung ausgesprochen
Antwort 07.01.2025 von Markus Hümpfer SPD
Mir persönlich ist es wichtig, eine Lösung zu finden, die sowohl das Leben von Patienten retten kann als auch das Selbstbestimmungsrecht der potentiellen Organspender wahrt.
Antwort 10.12.2024 von Christian Haase CDU
Dass sich Leistung nicht mehr lohnt, liegt an der Einführung und folgenden übermäßigen Erhöhung des Bürgergelds. Wir werden es abschaffen und durch eine Neue Grundsicherung ersetzen.
Antwort ausstehend von Angelika Niebler CSU