(...) Zusätzlich wurde der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte eingeführt. (...) Dieser Mindestlohn gilt für Kräfte, die überwiegend grundpflegerische Tätigkeiten verrichten und damit explizit nicht für die examinierten Altenpflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung. (...) Um genau diesen Unterschied zu verdeutlichen, haben wir im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes klargestellt, dass die ortsübliche Arbeitsvergütung nur dort zählt, wo nicht bereits der Mindestlohn als Lohnuntergrenze gilt. (...) Sowohl die ortsübliche Arbeitsvergütung als auch der Mindestlohn sind immer als Untergrenzen der Vergütung zu sehen. (...)
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(...) Das Bundesverfassungsgericht ist unabhängig, kann selbst wissen, in welchem Zeitraum es Entscheidungen zu treffen hat. Da ich vom Gericht in zwei Fällen zu Stellungennahmen eingeladen worden bin, kann ich Ihnen dies deshalb und aus vielen Gesprächen mit Verfassungsrichtern bestätigen. (...)
(...) Meine ausführliche Stellungnahme zum Thema Beschneidung, die ich im Deutschen Bundestag zu Protokoll gegeben habe, können Sie nachlesen, wenn Sie einen der beiden folgenden Links aufrufen: (...)
(...) Dann erst beschäftigt sich das Parlament mit dem ENTWURF in mehreren Beratungen und einer erneuten Anhörung. Es ist durchaus üblich, dass Gesetzes-ENTWÜRFE im Laufe dieses mehrmonatigen Verfahrens verändert und angepasst werden. Die zuständigen Fachpolitiker werden sich mit allen Anregungen - auch den Regelungen in Bayern - eingehend beschäftigen. (...)
(...) Die aktuelle Situation ist höchst komplex und es reicht bei weitem nicht, nur an den Baustellen der Liquidität der Staaten (ESM) und der Konsolidierung der Haushalte tätig zu sein. Insbesondere die Rolle der Finanzmärkte muss stärker ins Visier gerückt, aber natürlich auch strukturelle Defizite insbesondere in den Krisenländern herausgearbeitet und angegangen werden. (...)