(...) Ich würde nicht so weit gehen, dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten vorwerfbare Kollaboration zum Verfassungsbruch vorzuwerfen, weil die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Behörden nicht dazu führt, dass die eine Behörde die Verfassungsmäßigkeit des Handelns der anderen überprüfen muss. Sollte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein Offensichtlich-unbegründet-Entscheidung des BAMF allerdings mit der Begründung des Verstoßes gegen die Amtsermittlungsverpflichtung aufgehoben werden, könnte man bei Fortsetzung der entsprechenden Praxis damit argumentieren. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) das Ende November 2012 in erster Lesung vom Deutschen Bundestag beratene Gesetz zum Leistungsschutzrecht soll eine Schutzlücke schließen, die es für Presseverlage als Mittler zwischen Journalisten und Lesern - anders als bei sonstigen Werkmittlern wie Schauspielern und Musikern oder Musik- und Filmproduzenten - bisher nicht gibt. Nach dem allgemeinen Gleichheitssatz verbunden mit dem Eigentumsrecht, die beide im Grundgesetz verankert sind, ist ein solches Schutzrecht geboten. (...)
(...) nein, es gibt keine "Rückzugsgefechte" seitens der SPD. Unsere Position zum Steuerabkommen mit der Schweiz ist völlig eindeutig und ich habe sie hier auf Abgeordnetenwatch schon einige Male erläutert; zuletzt ausführlich Herrn Bleise im August. An dieser Position hat sich nichts geändert. (...)
(...) Anders als vielleicht vermutet, wünschen sich auch viele GastwirtInnen eine einheitliche Regelung, da sie mit den Raucherkneipen nicht konkurrieren können. In einem konsequenten Nichtraucherschutzgesetz, das auch in der Gastronomie für einheitliche Regeln sorgt, sehen wir die Zukunft auch für die Kneipenkultur - nicht aber in einem Gesetz, dass für den Schutz der Menschen vor Passivrauchen wirkungslos bleibt. (...)
(...) Wer versucht, diese Entwicklungen durch Zahlenspielerei zu verharmlosen, handelt unverantwortlich. Auch der Vergleich mit anderen Großveranstaltungen, wie etwa dem Oktoberfest, wird dem Phänomen der Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen nicht gerecht. Der Ansatz verkennt insbesondere die Tatsache, dass die Fußballspiele - im Gegensatz zu anderen Großveranstaltungen - von Gewalttätern bewusst als Bühne missbraucht werden, um öffentlichkeitswirksam die Konfrontation zu suchen, Aggressionen auszuleben und Straftaten zu begehen. (...)