(...) Das Verfahren zur Offenlegung von Nebeneinkünften im Europäischen Parlament wird durch einen Verhaltenskodex geregelt, der vom Präsidium des Europäischen Parlaments ausgearbeitet und vom Plenum bestätigt wird. Nach der derzeitigen Regelung müssen Abgeordnete alle Nebeneinkünfte sowie jede berufliche Tätigkeit, die sie in den drei Jahren vor ihrer Wahl ins Parlament ausgeübt haben, in einem Stufensystem offenlegen. (...)
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(...) Bedauerlicher Weise war es für Herrn Barthel nicht möglich, während der Abstimmung im Plenum zu sein. Er hat mich jedoch darum gebeten, Ihnen den Beschluss zum Arbeitsrecht bei kirchlichen Arbeitgebern vom vergangenen Parteikonvent der SPD zukommen zu lassen. Die Initiative, die dahinter steht, hat Herr Barthel mit der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in diesem Jahr entscheidend vorangetrieben. (...)
(...) Die maßgebliche Klarstellung, die wir mit diesem Gesetz vornehmen, ist folgende: Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll und durch den Eingriff das Kindeswohl nicht gefährdet wird. (...)
(...) Stellen Sie sich zum Beispiel vor, dass ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht würden - das wäre sicherlich nicht in Ihrem Interesse. Ein Transparenzgesetz muss deshalb u.a. berücksichtigen, dass wir personenbezogene Daten schützen (Stichwort Datenschutz) und Ausnahmen bei der Informationspflicht einrichten müssen (z.B. Strafverfolgungsbehörden, Justiz, Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit) sowie den Schutz öffentlicher Belange gewährleisten und Betriebs und Geschäftsgeheimnisse ernst nehmen. (...)
(...) Wichtig bei meiner Entscheidung war mir, dass die letzten Äußerungen der russischen Regierung darauf hindeuten, dass auch Moskau sich der Dynamik dieses Zerfallsprozesses und seiner Gefahren zunehmend bewusst ist. Die russische Regierung scheint die Stationierung der Patriot-Systeme nicht mehr als provokative Geste zu verstehen, die einer friedlichen, multilateralen Lösungsperspektive für den syrischen Konflikt entgegensteht. (...)
(...) Sie schreiben, dass es keine Gesetzesgrundlage für eine solche Handlungsweise der Deutschen Rentenversicherung gäbe und fragen zugleich nach eventuellen Gesetzeslücken, die eine solche Interpretation zulassen. Leider ist es so, dass die Einbeziehung der Flüchtlinge in das Rentenüberleitungsgesetz per Gesetz festgelegt wurde. (...)