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Auch im Zusammenhang mit dem geplanten Digitalen Omnibus verfolgt die EVP nicht das Ziel, bestehende Schutzstandards abzubauen oder Unternehmen von Verantwortung zu entlasten. Vielmehr geht es darum, bestehende Regelwerke verständlicher, kohärenter und praktikabler auszugestalten, um Rechtsunsicherheiten zu reduzieren und die Durchsetzung geltenden Rechts zu verbessern.
Nein, Bayern ist keineswegs der einzige Dienstherr ohne pauschale Beihilfe. Der Bund sowie mehrere Bundesländer – darunter Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland – halten ebenso wie der Freistaat Bayern am etablierten System der individuellen Beihilfe fest.
Ich werde mich darum kümmern, dass der Vorschlag mit in die Überlegungen und Diskussionen der Rentenkommission einfließen