Antwort 24.11.2025 von Stephan Brandner AfD
Nein, wir setzen uns hier für eine Änderung ein.
Nein, wir setzen uns hier für eine Änderung ein.
Ein Austritt aus der EU ist gemäß Artikel 50 des EU-Vertrages nur freiwillig möglich.
Man sollte die Auswirkungen aber nicht überbewerten. Schließlich gilt das Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass jeder, der in die Rentenversicherung einzahlt, natürlich auch das Recht auf Leistungen erhält - unabhängig davon, ob dies zusätzlich bspw. Bundestagsabgeordnete tun oder nicht.