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Eine ersatzlose Abschaffung des Splittingverfahrens kann aus dem Koalitionsvertrag nicht abgeleitet werden und wäre zudem nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Besteuerung von Ehegatten.
Tatsächlich lassen sich gemäß der sich entwickelnden Zahlen, aber auch immer mehr ausgearbeiteten Statistiken gewisse Tendenzen erkennen.
Auf die Frage, inwiefern Omikron möglicherweise eine Virusvariante darstellt, die uns den Übergang zur „Normalität“ erlaubt, ist es aus meiner Sicht noch zu früh.