Lt. Angaben des RKI (in seinem wöchentlichen Lagebericht zu COVID-19) können Genesene mit nach STIKO-Empfehlung vervollständigter Impfung weder in den nach IfSG übermittelten Meldedaten noch in den Daten des Impfquotenmonitorings identifiziert werden.
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Die Hoheit über die Daten liegt alleine bei den Patientinnen und Patienten. Sie entscheiden selbst, welche Ärztinnen und Ärzte Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitsakte bekommen und welche nicht.
Unser Ziel ist, es, die digitalen Bürgerrechte und die IT-Sicherheit zu stärken. (...) Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung muss erhalten werden.
Nach gegenwärtigem Stand der Forschung ist eine Auffrischungsimpfung auch für genesene Bürger erforderlich, um den größtmöglichen Schutz vor schweren Verläufen nach den jeweils ermittelten Zeiträumen aufrechtzuerhalten.
Bisherige Erkenntnisse weisen leider darauf hin, dass selbst bei durchgelaufener Erkrankung die Immunität mit der Zeit nachlässt bzw. die Immunantwort, die für eine Variante aufgebaut worden ist, nicht unbedingt auch gegen andere Varianten schützt. Dies kann insbesondere dann gefährlich werden, wenn sich unterschiedliche Virusvarianten kombinieren.
Nur mit einer ausreichenden Impfquote werden wir eine Überlastung des Gesundheitswesens und wiederkehrende Verschärfungen von Schutzmaßnahmen verhindern können.