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Zur fachlichen Beurteilung, wie viele Kehrungen im Jahr ein Bezirksschornsteinfeger verlassen kann, steht die Kreisordnungsbehörde zur Verfügung – die Arbeiten der Schornsteinfeger unterliegen der Kehr- und Überprüfungsordnung
es kommt bei den zugelassenen Corona-Impfstoffen voraussichtlich nicht zu Langzeitfolgen.
Eine Erhöhung der Impfquote wäre der effizienteste Weg gewesen, künftig anderweitige Eingriffe in Grundrechte weitestgehend zu vermeiden, wie das Recht auf schulische Bildung, die freie Berufsausübung, die freie Ausübung von Kunst und Kultur, die Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Religionsausübung, bzw. die allgemeine Handlungsfreiheit.