Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei „abgeordnetenwatch.de“ handelt es sich um das Internetangebot eines privaten Anbieters, des Parlamentwatch e.V.
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die Abgeordnetenentschädigung jedoch als sonstige Einkünfte gewertet wird, gehören Bundestagabgeordnete nicht zu der begünstigten Gruppe und erhalten den Energiekostenzuschuss somit nicht.
inzwischen hat sich ja geklärt, dass die Kosten für Besucher*innen in Altenheimen und Krankenhäuser kostenlos bleiben.
Die spürbaren Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie die Folgen der Pandemie treffen die Schwächsten am härtesten.
Die von Ihnen angesprochenen Home-office-Regelungen der Länder Österreich und Schweiz haben steuerrechtliche Hintergründe, die 100% Home-office ermöglichen.