Antwort 22.06.2023 von Hubertus Heil SPD
Das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
Das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
Gerne würden wir Ihre Frage beantworten, es fehlen uns dafür aber leider die erforderlichen Informationen.
Mir wurde bisher keine Energiepauschale überwiesen. Sobald das geschehen sollte, werde ich ein Spendenvorschlag unterbreiten.