Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ich sehe in der Bezeichnung freiwillig Versicherte keinen Widerspruch. Denn freiwillig bedeutet, dass sich die betroffene Person entschieden hat, freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.
Mit der Einführung einer Bürgerversicherung würde z.B. das Mitgliedschafts- und Beitragsrecht reformiert und die Versicherung so gestaltet, dass diese Regelungen und insbesondere die Begriffsbestimmungen zeitgemäßer werden und die individuellen Lebensumstände der Menschen besser berücksichtigen
Meine Aussagen beziehen sich auf die Antworten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf meine schriftliche Einzelfrage hinsichtlich der installierten Leistung an Erneuerbaren Energien aufgeschlüsselt nach Bundesländern.