Antwort 19.08.2026 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Der Start mit dem Geburtsjahrgang 2020 hat zunächst einen praktischen Grund: Diese Kinder sind 2026 sechs Jahre alt.
Der Start mit dem Geburtsjahrgang 2020 hat zunächst einen praktischen Grund: Diese Kinder sind 2026 sechs Jahre alt.
Ich kann aber gut nachvollziehen, dass es für ältere Jugendliche enttäuschend ist, wenn sie zunächst nicht davon profitieren.
Gegen missbräuchliche Geschäftsmodelle und den Bezug von Cannabis über Plattformen ohne ausreichenden Arztkontakt muss der Gesetzgeber konsequent vorgehen. Das darf aber nicht dazu führen, dass schwerkranke Patienten, die seit Jahren in einer ärztlich begleiteten Therapie sind, pauschal unter einen Missbrauchsverdacht gestellt werden.