Antwort 03.05.2023 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Bei der Frage ob die Widersprüche gerechtfertigt sind, kommt es letztlich auf den Einzelfall an, weshalb ich dazu keine Aussage treffen kann.
Bürgerservice des BMI