Antwort 03.07.2023 von Christian Dürr FDP
Grundsätzlich spricht auch im öffentlichen Sektor viel für die Doppik. Die Umsetzung dieses abstrakt guten Konzepts in die Realität birgt jedoch viele Risiken.
Grundsätzlich spricht auch im öffentlichen Sektor viel für die Doppik. Die Umsetzung dieses abstrakt guten Konzepts in die Realität birgt jedoch viele Risiken.

Wir Grüne haben bereits seit Jahren konstruktiv an einer Wahlrechtsreform auf der Grundlage unseres bewährten Verhältniswahlrechts mit Personenwahlelementen gearbeitet. Einigungsversuche sind vorher immer wieder am Widerstand der CSU gescheitert.
In der Tat wurden die sogenannten Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (u.a. für Heizöl) bereits im letzten Jahr beschlossen.