Als SPD-Fraktion und stärkste Oppositionskraft im Düsseldorfer Landtag befürworten wir die pauschale Beihilfe für Beamte und Bestandsbeamte und haben dazu bereits in der vergangenen Legislatur einen Gesetzesentwurf (Drucksachennummer 17/5620) eingebracht.
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Wir haben uns in den Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt, dass Beamt*innen hier durch eine pauschale Beihilfe eine echte Wahlmöglichkeit zwischen PKV und GKV bekommen. Durchsetzen konnten wir immerhin eine zunächst zeitlich befristete Wahlmöglichkeit
Die besondere Situation der berufstätigen Menschen mit Behinderung ist mir bekannt. Wann und ob die Landesregierung diese rechtliche Änderung regeln wird, ist mir nicht bekannt.
Die Familien- und Sexualerziehung ist mir und auch dem Staatsministerium ein sehr wichtiges Anliegen.
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In unserer Gruppe kommen wir zu dem Ergebnis, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid nur bei Einhaltung eines Schutzkonzeptes zu erlauben. Wer Suizidhilfe durch den Arzt seines Vertrauens erhält, der im Ausnahmefall handelt, kommt ohne dieses Schutzkonzept aus. Ohne ein solches Schutzkonzept wären Menschen den Organisationen, die wirtschaftliche Interessen in der Suizidhilfe haben und dies über Vereinsorganisationen verschleiern, eben schutzlos ausgeliefert.