Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Auch wenn Bildungspolitik Ländersache ist, setze ich mich für bundeseinheitliche Reformen und für Gemeinschaftsschulen statt der Dreigliedrigkeit ein.
Real ist es doch so, dass viele Themen eine Wahlentscheidung ausmachen und individuell unterschiedliche Schwerpunktsetzungen existieren.
Anders als bei Versicherungspflichtigen, die nur ihre Rente und vergleichbare Einkommen verbeitragen müssen, werden zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge von freiwillig Versicherten alle Einkommen (also die „gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“) herangezogen.
Unser zentrales Anliegen ist die Herstellung von Chancengleichheit, insbesondere für Kinder aus sozial benachteiligten Familien.
Der Steuerfreibetrag wird durch § 32a Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt und bezieht sich, anders als der Pfändungsfreibetrag, nur auf das zu versteuernde Einkommen. Er gilt im Verhältnis zwischen Staat und Bürger.