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Natürlich steht Ihnen auch frei, sich beispielsweise bei Wohlfahrtsverbänden beraten zu lassen, wenn es um mögliche Verletzungen von zu meldenden Vermögenswerten in Bezug auf Ihre Grundsicherung geht. Sollten die Vermögenswerte über die Freibeträge gehen, kann es durchaus sein, dass Sie Teile der Grundsicherung zurückzahlen müssten.
Die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – wird grundsätzlich verboten.
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Treibstoffschnellablass (TSA) mit Verweis auf den Kerosinablass Ende Juni 2024 über der Westpfalz. Ich kann die Verunsicherung gut verstehen – alleine die Vorstellung, dass im Luftraum über der eigenen Heimat mehrere Tonnen Flugzeugtreibstoff abgelassen werden, ist beklemmend.