Antwort 19.03.2026 von Gerold Otten AfD
Ich lehnt es entschieden ab, dass der Rotstift an die ambulante psychotherapeutische Versorgung gelegt werden soll und fordere ein Umdenken.
Ich lehnt es entschieden ab, dass der Rotstift an die ambulante psychotherapeutische Versorgung gelegt werden soll und fordere ein Umdenken.
Das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld brauchen eine sichere Gesundheitsversorgung. Der Bund zahlt dafür Beiträge für Grundsicherungsgeldbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Berechnung des Beitrags ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt.
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