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Unabhängig davon, ist ein Inflationsausgleich für Rentner*innen nicht vorgesehen. Die Gründe dafür habe ich in anderen Antworten hier auf der Plattform erläutert.
Dementsprechend werden sich die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen und die Grundgehaltspannen beim Auslandszuschlag zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro sowie zusätzlich um 5,3 Prozent linear erhöhen. Zusätzlich erhalten Bundesbeamtinnen und -beamten Sonderzahlungen als Inflationsausgleich.
Das Übertragungsgesetz wurde am 16. November 2023 im Bundestag beschlossen.
Der Bundestag hat das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung am 16.11.2023 beschlossen.
Wir stehen für Generationengerechtigkeit: Klimaschutz und starke Sozialpolitik gehören dabei zusammen.