Frage von Jürgen S. • 08.07.2023
Antwort von Michael Schrodi SPD • 26.07.2023
Die Abgeordneten des Bundestags vertreten die Interessen des deutschen Volkes, weswegen sie auch als Volksvertreter bezeichnet werden.
Die Abgeordneten des Bundestags vertreten die Interessen des deutschen Volkes, weswegen sie auch als Volksvertreter bezeichnet werden.
Am Ende intensiver Verhandlungen hat die Ampel-Koalition einen Kompromiss für die angesprochenen Veränderungen beim Elterngeld-Bezug gefunden.
Im Kontext der bekannt gewordenen Vorschläge wird es für uns in den nächsten Monaten ein besonderes Anliegen sein, den Fokus auf die Umsetzung der gleichstellungspolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag zu legen.
Einen Ausschluss bestimmter Länder wird es nicht geben