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Die aktuelle Rechtslage, nach der es auch bei fehlender Lebensunterhaltssicherung Ausnahmen gibt, wenn die Person ihre finanzielle Situation "nicht zu vertreten hat", ist daher eine gute Lösung.
Wir arbeiten derzeit intensiv an einer Reform des Unterhaltsrechts. Ich werde zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Wir setzen uns für das Förderprogramm ein. Die KfW kann die Sperre erst aufheben, sobald ein Haushalt für 2024 steht.
Das ist für Februar geplant.
Natürlich können wir auch Mittel in das Ausland versenden - allerdings nur wenn wir diese übrig haben.
Für uns steht die Einbürgerung am Ende eines langen Integrationsprozesses - und nicht am Anfang.