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Im Gesamtprozess waren einerseits die Abstimmungen auf EU-Ebene, andererseits die Diskussionen innerhalb der Fraktionen, zwischen Regierung und Opposition sowie in den föderalen Strukturen der Bundesrepublik für die Verschiebungen ursächlich
Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben
nach bisherigen Erkenntnissen handelte es sich um ein privates Treffen.
Sobald das Gesetz in Kraft ist, werden auch bereits laufende Antragsverfahren nach der neuen Rechtslage entschieden