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Bezüglich eines Parteiverbots ist zu berücksichtigen, dass die Hürden für ein solches von unserer Verfassung sehr hoch gesetzt sind und ein Verbot in der Sache deshalb auch nur vom Bundesverfassungsgericht in einem umfangreichen, voraussichtlich langwierigen Verfahren ausgesprochen werden kann.
Als Sozialdemokrat verurteile ich ihr Verhalten zutiefst.
Ich unterstütze den Antrag meiner Kolleg:innen Renate Künast, Irene Mihalic, Lukas Benner dazu.
Ich bin daher der Auffassung, dass alle Maßnahmen, die zu einer wirksamen Bekämpfung der AfD beitragen können, ernsthaft erwogen werden müssen.
Verbotsverfahren unterliegen hohen rechtlichen Hürden. Wir Grüne setzen uns für die Stärkung der demokratischen Kultur ein.
Wir setzen großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Wir werden deshalb die weiteren Erkenntnisse aus dieser weitergehenden Beobachtung abwarten, bevor wir als SPD-Bundestagsfraktion entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen.