Formal sind die Bundesländer für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zuständig, weshalb der Entwurf des Reformstaatsvertrags auch durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde. Insofern wird der Staatsvertrag nicht in den Bundestag kommen, sondern in den 16 Landesparlamenten beraten und ggf. beschlossen werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 26.02.2025 von Awet Tesfaiesus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 11.11.2024 von Katrin Budde SPD
In Deutschland ist Medienpolitik Aufgabe der Länder, die in der Rundfunkkommission den Rechtsrahmen für unser Mediensystem schaffen.
Antwort 24.10.2024 von Philip Krämer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
danke für Ihre Frage! Meine Nebeneinkünfte ergeben sich hieraus:
Antwort 03.01.2025 von Emilia Fester BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir sehen die Spaltung also nicht als unveränderliches Schicksal. Es braucht aber gezielte Maßnahmen, um strukturelle Ungleichheiten abzubauen. Das bedeutet, dass wir den ländlichen Raum stärken, nachhaltige Wirtschaftsformen fördern und sicherstellen, dass Menschen in ganz Deutschland dieselben Chancen haben – sei es beim Zugang zu Bildung, bei der Mobilität oder auf dem Arbeitsmarkt.
Antwort ausstehend von Claudia Tausend SPD
Antwort ausstehend von Wolfgang Kubicki FDP