Frage von Georg G. • 29.07.2023

Antwort von Marco Buschmann FDP • 15.08.2023
Bei Untätigkeit von Behörden besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage bei den Verwaltungsgerichten einzureichen.
Bei Untätigkeit von Behörden besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage bei den Verwaltungsgerichten einzureichen.
Rechtliche Grundlagen sind u.a. das Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder der Digital Services Act.
-Falschmeldungen in den Medien: Möglichkeit der Gegendarstellung
-Falschmeldungen über soziale Medien: Digital Services Act (Europa)
Desinformation und Fake News sind ein omnipräsentes Phänomen, auch einige Mandatsträger scheinen davor nicht gefeit. Doch auch für ihre Posts gilt das NetzDG.