Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Chronologisch, digitalisiert mit neuem Aktenzeichen versehen und anschließend durch Kontaktaufnahme durch das LEA
Aktuell ist mein Kollege Jan-Philipp Beck der Sprecher für Digitalisierung unserer Fraktion.