Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Ihre Frage betrifft die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich Ihnen Ihre Frage(n) deshalb nicht beantworten werde.
Nach der Einigung Anfang Februar arbeiten wir, wie bereits erwähnt, daran, so schnell als möglich den Gesetzentwurf zur Abstimmung im Deutschen Bundestag zu bringen, damit wir den ursprünglichen Zeitplan einhalten können.
Die Jugendorganisation der AfD ist ein Verein, der gemäß Art. 9 GG verboten werden kann. Dies ist die Aufgabe der Innenministerin.
Genau wie bei der Frage nach einem Verbotsverfahren der AfD setzen wir auch bei der Frage nach einem Verbotsverfahren der Jugendorganisation der AfD großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Die AfD-Jugendorganisation (JA) ist keine Partei iSv § 2 Absatz 1 PartG. Vielmehr ist die JA vereinsrechtlich organisiert, wie sich aus § 1 Absatz 1 der Bundessatzung der JA ergibt.
Diskriminierungsschutz ausbauen