Antwort 18.08.2026 von Mark Helfrich CDU
Die bislang diskutierte Abschaffung der einjährigen Haltefrist begegne ich wie jeder Steuererhöhung mit Zurückhaltung.
Die bislang diskutierte Abschaffung der einjährigen Haltefrist begegne ich wie jeder Steuererhöhung mit Zurückhaltung.
Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen.
Es geht nicht um den Einsatz einzelner Praxen, sondern um die Wirkung des Vergütungssystems
Transparenz bleibt erhalten. Maßstab ist der Koalitionsvertrag: Die IFG-Reform muss Mehrwert für Bürger und Verwaltung schaffen.