Wie stehen zur Änderung der Besteuerung von Einkünften aus dem Handel mit Krypto-Tokens? Würden Sie einem Entwurf, der die bisherige Regelung hinsichtlich der Haltefrist abschafft, zustimmen?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen herzlichen Dank für Ihre Frage zur möglichen Besteuerung von Kryptowerten.
Die bislang diskutierte Abschaffung der einjährigen Haltefrist begegne ich wie jeder Steuererhöhung mit Zurückhaltung. Gerade bei steuerlichen Regelungen, auf die sich Bürgerinnen und Bürger bei ihrer langfristigen Vermögensplanung verlassen, muss der Gesetzgeber grundlegende Änderungen sorgfältig abwägen.
Eine abschließende Bewertung ist allerdings derzeit noch nicht möglich, da bislang kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt. Entscheidend wird unter anderem sein, wie die Übergangs- und Bestandsschutzregelungen ausgestaltet werden und wie die unterschiedlichen Kryptowerte künftig steuerlich behandelt werden sollen.
Auch steuersystematisch stellen sich Fragen, denn die einjährige Haltefrist ist Teil der Regelungen zu privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG. Eine abweichende Behandlung von Kryptowerten gegenüber anderen privaten Wirtschaftsgütern (wie z.B. Fremdwährungen) müsste daher überzeugend begründet werden.
Wie ich mich zu einem möglichen Gesetzentwurf positionieren werde, hängt daher von dessen konkreter Ausgestaltung ab.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Helfrich

