Wie rechtfertigen Sie die Streichung der gesetzlichen Vorgabe einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen?
Sehr geehrter Herr Bilger,
Sie haben die kurzfristigen Änderungsanträge zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz öffentlich als unproblematisch dargestellt. Gleichzeitig soll jedoch die gesetzliche Verpflichtung gestrichen werden, zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen angemessen zu vergüten – eine Regelung, die auf der langjährigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beruht. Zusammen mit der geplanten Budgetierung befürchten Berufsverbände erhebliche Einschränkungen der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, längere Wartezeiten und weniger Therapieplätze.
Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund Ihre Verantwortung für die Sicherstellung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen? Warum halten Sie es für vertretbar, eine Reform zu unterstützen, die nach Einschätzung der Fachverbände die Versorgung verschlechtern und zugleich die gesetzliche Grundlage für eine angemessene Vergütung aufhebt?

