Antwort 26.02.2024 von Ulrike Bahr SPD
Tarifeinigungen müssen per Gesetz auf Pensionär:innen übertragen werden. Hierbei muss zwischen Pensionär:innen des Bundes und des Landes unterschieden werden.
Tarifeinigungen müssen per Gesetz auf Pensionär:innen übertragen werden. Hierbei muss zwischen Pensionär:innen des Bundes und des Landes unterschieden werden.
Die Mehrstaatigkeit ist auch bei einer Einbürgerung aus dem Ausland heraus möglich.
In der ersten ordentlichen Abstimmungsrunde habe ich gegen beide Gesetzesentwürfe mit rot (=nein) gestimmt, aber mit blau (=dafür) für die Suizidprävention.