Antwort 28.03.2024 von Rolf Mützenich SPD
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an dem Gesetz und die zuständigen Bundesministerien sind im engen Austausch.
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an dem Gesetz und die zuständigen Bundesministerien sind im engen Austausch.
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
ich habe die Frage inzwischen beantwortet.
Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Das neue Namensrecht schafft neue Freiheiten.