Antwort 11.04.2024 von Stefanie Bung CDU
In der Tat handelt es sich bei den Corona-Soforthilfen um einmalige steuerbare Zuschüsse, die bei der Steuerveranlagung für jeweilige das Kalenderjahr gewinnwirksam berücksichtigt werden.
In der Tat handelt es sich bei den Corona-Soforthilfen um einmalige steuerbare Zuschüsse, die bei der Steuerveranlagung für jeweilige das Kalenderjahr gewinnwirksam berücksichtigt werden.
Schon kurze Zeit nach der Entstehung der AfD haben wir uns für eine Reform der IHKen eingesetzt. Eine Zwangsmitgliedschaft sehen wir nicht als notwendig an.
Die Verschiebung und Entsendung vom deutschen Soldaten innerhalb der Staaten der NATO und EU unterliegt nicht dem Parlamentsbeteiligungsgesetz und ist rein exekutives Handeln der Bundesregierung.