Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
100.000 € für mehr Demokratie
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Keine Beweise für ein rechtliches Fehlverhalten
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.
Falls dieser Eindruck entstanden sein sollte, entkräfte ich ihn natürlich gerne.
Da das Bürgergeld das Existenzminimum darstellt und verfassungsgerichtlich entsprechend geschützt ist, dürfte diese Regelung verfassungswidrig sein.