Frage von Wido B. • 23.10.2023

Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Genau für solche Fragen gibt es in Baden-Württemberg jedoch den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der als selbstständige und unabhängige Behörde ermitteln und sanktionieren darf.
Ja, das kann er - dank der Datenschutzgrundverordnung.
Was in der Regierung vorgeht, kann ich Ihnen leider nicht beantworten
Die Ressortabstimmung zum BBVAngG dauert momentan noch an.