
Nach aktuellem Zeitplan ist die 1. Lesung zur zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in der 48. Kalenderwoche terminiert.
Nach aktuellem Zeitplan ist die 1. Lesung zur zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in der 48. Kalenderwoche terminiert.
Das angesprochene Gesetz wurde am 30.11.23 in erster Lesung in den Bundestag eingebracht und am 19.01. in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz wurde am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt drei Monate später, also am 27.06.2024 in Kraft.
Eine Tätigkeit in verschiedenen Parlamenten parallel ist legitim und mir auch möglich.
Mit dem Kabinettsentwurf wurde zum ersten Mal die Grundlage geschaffen, in der Bekämpfung von Finanzkriminalität neue Wege zu gehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 19. Oktober 2022 klargestellt, dass ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes auch für Asylbewerber*innen besteht