Antwort 12.10.2007 von Klaus-Peter Flosbach CDU
(...) Der Erlass eines Bundesgesetzes, das dem Land NRW die Aufsicht über nicht bundeseigene Eisenbahnen entzieht, ist verfassungsmäßig unmöglich. Alle wesentlichen landes- und kommunalpolitischen Gremien haben eine Interessenabwägung vorgenommen und sich einhellig gegen den Erhalt der Wiehltalbahn ausgesprochen. Diese Entscheidung werde ich auch akzeptieren. (...)