Frage von Daniel B. • 21.12.2023

Antwort von Carmen Wegge SPD • 08.01.2024
Wir werden zeitnah das Cannabisgesetz in 2./3. Lesung behandeln und so beschließen, dass es zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.
Wir werden zeitnah das Cannabisgesetz in 2./3. Lesung behandeln und so beschließen, dass es zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.
In diesen Fällen kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre verkürzt werden, sofern der Ausländer den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann und die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C 1 GER erfüllt.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass eine einmalige Mieterhöhung für viele Mieter eine Belastung ist und dies auf mehrere Jahre verteilt werden sollte.
Ich freue mich mit Ihnen, dass das CanG nunmehr am 23. Februar verabschiedet wurde