Antwort ausstehend von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 05.07.2024 von Misbah Khan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nein - ich unterstütze den Antrag der CDU nicht.
Antwort 16.07.2024 von Milan Pein SPD
Das Hamburgische Grundsteuergesetz verfolgt für die Frage der Lastenverteilung im Bereich der Grundsteuer B das Prinzip der Äquivalenz.
Antwort ausstehend von Carl-Bernhard von Heusinger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 15.07.2024 von Matthias Lammert CDU
Die CDU/CSU-Fraktion fordert danach, dass aufgrund der Wertsteigerung bei Immobilien in den letzten zehn Jahren um bis zu 65 Prozent die Freibeträge für Ehegatten und Lebenspartner auf 825.000 Euro, für Kinder auf 660.000 Euro, für Enkelkinder auf 330.000 Euro, für Eltern und Großeltern auf 165.000 Euro und für übrige Personen auf 33.000 Euro angehoben werden müssen.
Antwort ausstehend von Clemens Hoch SPD