Antwort 14.01.2025 von Johann Saathoff SPD
Ich habe mir zu diesem Thema noch keine abschließende Meinung gebildet.
Ich habe mir zu diesem Thema noch keine abschließende Meinung gebildet.
Im Neubau ist das kein Problem, aber im Bestand dafür umso mehr.
Zunächst einmal möchte ich grundsätzlich vorwegschicken, dass das Selbstbestimmungsgesetz an der bestehenden Rechtslage zum Hausrecht nichts geändert hat.
Die 50g beziehen sich ausschließlich auf getrocknetes Material.
Wir stehen zu unserem Versprechen, dass es mit uns keine Zusammenarbeit mit der AfD oder den Linken geben wird.