(...) Familiäre Situation, bewaffnete Haushalte und ein sehr ähnlicher Tatablauf sind hier in Deutschland – wie auch bei Fällen in anderen Ländern – erschreckend. Wir müssen deswegen jetzt ganz konkret über die Lagerung von Waffen außerhalb der Privatwohnungen diskutieren. Mindestens die Munition sollte zukünftig nicht mehr zu Hause aufbewahrt werden. (...)
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(...) Mit seiner Äußerung zeigt Bundesinnenminister Schäuble wieder einmal sein eigenwilliges Verfassungsverständnis. Er sieht in dem Bundesverfassungsgericht wohl eher ein Hindernis für seine ausufernden Sicherheitsgesetze, als den Hüter des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verwerfungsmonopol für verfassungswidrige Gesetze und das ist auch gut so. (...)
(...) auch der Amokläufer von Winnenden hat sich offenbar - wie schon der Täter von Erfurt - mit Killerspielen beschäftigt. Der Gesetzgeber sollte verhindern, dass Kinder und Jugendliche am Computer das Töten lernen. (...)
(...) Deshalb hat der Gesetzgeber diese Vorgehensweise des so genannten Anlagensplittings im Neuen EEG 2009 in § 19 bewusst und ganz ausdrücklich unterbunden. Das begrüßt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für neu zu errichtende Anlagen ebenso ausdrücklich. (...)
Sehr geehrter Herr Müller,