Frage von Antje J. • 05.05.2025

Antwort von Alexander Dobrindt CSU • 22.05.2025
"[...] Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen."
"[...] Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen."
Wir setzen uns dafür ein, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in einer sich wandelnden Arbeitswelt deutlich zu stärken, insbesondere mit Blick auf psychische Belastungen und Erkrankungen.
Die SPD befürwortet weiterhin die Pauschale Beihilfe. Darüber hinaus gibt es keine Bewegung in dieser Sache.
Sie können aber sicher sein, dass die antragsberechtigten Institutionen die vorhandenen Möglichkeiten sehr sorgfältig bewerten.
Die SPD befürwortet die Einleitung eines Prüfverfahrens zum Verbot der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht.