Antwort 20.10.2025 von Manja Schüle   SPD
Als Mitglied des Landtages kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Die Entscheidung trifft der Bundestag, dem ich seit 2019 nicht mehr angehöre.
Als Mitglied des Landtages kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Die Entscheidung trifft der Bundestag, dem ich seit 2019 nicht mehr angehöre.
Die Wahlprüfung in Deutschland folgt klar geregelten und rechtsstaatlich abgesicherten Verfahren
Der Einspruch des BSW auf Neuauszählung wird im Wahlprüfungsausschuss vorrangig behandelt
Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag. Dieser prüft unabhängig und sorgfältig, ob die Wahl korrekt verlief. Unsere grüne Fraktion vertraut auf dieses bewährte Verfahren und bringt sich im Ausschuss ein.