Antwort 15.10.2025 von Sylvia Rietenberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Überprüfung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl ist gesetzlich klar geregelt und liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses.
Die Überprüfung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl ist gesetzlich klar geregelt und liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses.
Für uns als SPD ist klar, dass Vertrauen in demokratische Institutionen nur durch Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und klare Verfahren gewahrt werden kann. Die unabhängige Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss ist genau dafür das richtige Instrument.