Antwort 09.10.2025 von Sabine Poschmann SPD
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss befasst sich derzeit prioritär mit diesem Thema.
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss befasst sich derzeit prioritär mit diesem Thema.
Sehr geehrter Herr Z.,
Eine Unterstützung oder Ablehnung einzelner Forderungen während der laufenden Prüfung des Ausschusses lehne ich ab. Den zuständigen Berichterstattern im Ausschuss vorwegzugreifen – so wie sie es Verlangen – finde ich daher nicht akzeptabel, denn es würde die Integrität dieses demokratischen Gremiums unterminieren.
