Antwort 24.04.2026 von Josef Oster CDU
Dieses Demokratieverständnis ist zwar nachvollziehbar, jedoch nicht das des deutschen Grundgesetzes.
Dieses Demokratieverständnis ist zwar nachvollziehbar, jedoch nicht das des deutschen Grundgesetzes.
Ziel muss es sein, diese Abhängigkeit schrittweise zu reduzieren und gleichzeitig eine sichere und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten.
Die sogenannte 1/3-Regelung in der Bayerischen Wohnraumförderung ist historisch als verwaltungspraktische Abgrenzung eingeführt worden. Aus heutiger Sicht bewerten wir diese Regelung zunehmend kritisch.
Die 1/3 Regel basiert hauptsächlich auf haushälterischen Überlegungen. Sie ist vor allem Ausdruck von Sparzwang un eines wirtschaftlichen Kalküls, welches die Förderung des Wohnungsbaus schon lange auf ein Minimum beschränkt.
Aus heutiger Sicht bewerten wir diese Regelung zunehmend kritisch.