Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.
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Richtig ist, dass wir das IFG unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen wollen.
Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.
Wie ich bereits in anderen Anfragen zum IFG deutlich gemacht habe verfolgt die beabsichtigte Weiterentwicklung des Gesetzes jedoch nicht das Ziel, Transparenz einzuschränken.
Allein die Zuschüsse des Bundes bewegen sich weiterhin auf sehr hohem Niveau.
Die Gegenfinanzierung erfolgt vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“ in folgender Form: ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro in Höhe von 45 Prozent und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro in Höhe von 47 Prozent.